Erwägungsgrund 6 32026D1413
Am 25. Oktober 2024 übermittelte Rumänien gemäß der Verordnung (EU) 2024/1263 seinen ersten nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan. Der Plan erstreckt sich auf den Zeitraum 2025 bis 2028 und sieht eine Haushaltsanpassung über sieben Jahre vor. Am 21. Januar 2025 nahm der Rat eine Empfehlung zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Rumäniens an.