Erwägungsgrund 4 32026D1774
Die Vereinigten Staaten haben gemäß Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens den Antrag (G/C/W/893) gestellt, bis zum 31. Dezember 2026 von ihren Verpflichtungen nach Artikel I Absatz 1 und Artikel XIII Absätze 1 und 2 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 in dem Umfang entbunden zu werden, der erforderlich ist, um infrage kommenden Waren mit Ursprung in den gemäß dem AGOA-Programm benannten begünstigten afrikanischen Ländern südlich der Sahara weiterhin Zollfreiheit zu gewähren.