Erwägungsgrund 7 32026D1774
Die Verhandlungen über das Übereinkommen zur Erleichterung von Investitionen im Dienste der Entwicklung (Agreement on Investment Facilitation for Development — IFDA) wurden im September 2020 förmlich aufgenommen und im Juli 2023 abgeschlossen. An der Initiative ist eine überwältigende Mehrheit der WTO-Mitglieder beteiligt, zumeist Entwicklungsländer und am wenigsten entwickelte Länder (LDC). Das IFDA enthält Bestimmungen zur Transparenz, zur Straffung der Verwaltungsverfahren und zur Kohärenz der internen Rechtsvorschriften, die für alle Wirtschaftszweige und für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Investitionstätigkeiten gelten sollen. Das IFDA wurde als plurilaterales Übereinkommen zur Aufnahme in Anhang 4 des WTO-Übereinkommens aufgelegt. Die Aufnahme wurde von der Union auf der 13. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (MC13) und den anschließenden Tagungen des Allgemeinen Rates unterstützt.