Erwägungsgrund 5 32026D1774
Die Unterstützung des Antrags der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung würde sich weder negativ auf die Wirtschaft der Union noch auf ihre Handelsbeziehungen mit den im Rahmen der Ausnahmeregelung Begünstigten auswirken. Überdies unterstützt die Union allgemein Maßnahmen zur Linderung der Armut und zur Förderung der Stabilität und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in den begünstigten Ländern.