Erwägungsgrund 8 32026D1774
Nach Artikel IV:2 des WTO-Übereinkommens nimmt der Allgemeine Rat zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz deren Aufgaben wahr. Falls auf einer Tagung des Allgemeinen Rates vor der nächsten WTO-Ministerkonferenz ein Beschluss über die Aufnahme des IFDA in Anhang 4 des WTO-Übereinkommens gefasst werden soll, sollte der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt darin bestehen, eine die Aufnahme unterstützen.