Beschluss (EU) 2026/1966 des Rates vom 27. August 2026 über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Sitzung des Ausschusses der Vertragsstaaten für die Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union auf der ersten Sitzung des Ausschusses der Vertragsstaaten hinsichtlich des Mandats für diesen Ausschuss und dessen Unterausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 7 32026D1966
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