Beschluss (EU) 2026/1966 des Rates vom 27. August 2026 über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Sitzung des Ausschusses der Vertragsstaaten für die Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union ist von den Mitgliedstaaten vorzutragen, die im Ausschuss der Vertragsstaaten vertreten sind und gemeinsam im Interesse der Union handeln —
Erwägungsgrund 9 32026D1966
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