Erwägungsgrund 10 32026D0836
Die ACP kam zu dem Schluss, dass die jährliche Obergrenze für Nachtflugbewegungen, die eine Betriebsbeschränkung darstellt, erforderlich ist, um das Lärmminderungsziel unter Berücksichtigung des LAmax-Index zu erreichen, ohne dass bewertet wurde, ob durch Maßnahmen aus den anderen drei Säulen des ausgewogenen Ansatzes das Ziel hätte erreicht werden können, was gegen Artikel 5 Absatz 3 Buchstaben a bis c der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 verstößt.