Erwägungsgrund 6 32026D0836
Nachdem bei der für die Zwecke von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 eingerichteten Beschwerdestelle, der An Comisiún Pleanála (im Folgenden „ACP“), unter Berufung auf die in den Berichten des Inspektors dargelegten Gründe Rechtsbehelfe gegen die regulatorische Entscheidung der ANCA eingelegt wurden, erkennt die ACP an, dass das von der ANCA festgelegte Lärmminderungsziel durch die in der regulatorischen Entscheidung der ANCA enthaltenen Maßnahmen erreicht werden kann. Die ACP ist jedoch der Ansicht, dass durch die Messung der Lärmindizes Lnight und Lden den Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf die zusätzlichen Starts und Landungen in der Nacht, die zu weiteren nächtlichen Ruhestörungen führen, nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Die ACP führt daher eine ergänzende Lärmmessgröße, LAmax“ ein, um den zusätzlichen Ruhestörungen Rechnung zu tragen, und kommt zu dem Schluss, dass eine weitere Betriebsbeschränkung in Form einer jährlichen Obergrenze von 35672 Nachtflugbewegungen erforderlich ist.