Erwägungsgrund 11 32026D0836
Die Kommission ist daher der Auffassung, dass das Verfahren zur Einführung von Betriebsbeschränkungen am Flughafen Dublin durch die irischen Behörden nicht mit der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 im Einklang steht und dass die zuständigen irischen Behörden diesen Beschluss prüfen und die Kommission über ihr weiteres Vorgehen informieren sollten, bevor sie die Betriebsbeschränkungen einführen.