Erwägungsgrund 5 32026D0836
Im Anschluss an ihre Bewertung stellte die ANCA fest, dass zur Erreichung des Ziels die folgenden Maßnahmen, die in ihrer am 20. Juni 2022 veröffentlichten regulatorischen Entscheidung berücksichtigt wurden, erforderlich sind:Eine Lärmkontingentierung mit einem jährlichen Lärmpunktekonto von 16260 Punkten zwischen 23.00 Uhr und 6.59 Uhr (Betriebsbeschränkung); die Start- und Landebahn Nord darf, außer unter bestimmten Umständen (z. B. Sicherheitsgründe, Instandhaltung, außergewöhnliche Flugverkehrsbedingungen usw.), nicht für Starts und Landungen zwischen 00.00 Uhr und 5.59 Uhr genutzt werden (Betriebsbeschränkung); eine freiwillige Förderregelung für die Schallisolierung von Wohngebäuden (Flächennutzungsplanung).