Beschluss (EU) 2026/861 des Rates vom 5. März 2026 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen in Bezug auf einen Vorschlag zur Ermöglichung eines Beitritts der Mongolei zum AETR zu vertretenden Standpunkts
Der Standpunkt der Union in der UNECE-Sachverständigengruppe zum AETR sollte von der Kommission und der Standpunkt der Union im UNECE-Hauptausschuss Straßenverkehr (SC.1) von den Mitgliedstaaten vertreten werden, die gemeinsam im Interesse der Union handeln —
Erwägungsgrund 7 32026D0861
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