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Der Antrag auf Einleitung eines Ombudsverfahrens kann in Textform oder zur Niederschrift bei der Ombudsstelle gestellt werden. Er muss eine Erläuterung zur fehlenden Barrierefreiheit der Website oder mobilen Anwendung, den Namen und die Anschrift der antragstellenden Person sowie der beteiligten öffentlichen Stelle des Landes nach § 10a des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen enthalten.
Die Ombudsstelle erstellt ein Antragsformular und stellt dieses auf ihrer Website barrierefrei zur Verfügung. Dieses Antragsformular kann zur Antragstellung genutzt werden. Eine Antragstellung muss auch unmittelbar online möglich sein.
Die antragstellende Person kann ihren Antrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücknehmen.
Die Teilnahme am Ombudsverfahren ist freiwillig. Das Ombudsverfahren beginnt mit Zugang eines schriftlichen oder elektronischen Antrags bei der Geschäftsstelle.…
Die Ombudsstelle gewährleistet eine barrierefreie Kommunikation im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen mit den Beteiligten. Die…
Die Ombudsstelle nach § 10d Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wird der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit…
Die Ombudsstelle teilt das Ergebnis dieser Prüfung den Beteiligten schriftlich mit und fordert die öffentliche Stelle des Landes auf, bestehende Mängel zu…
Zur Gewährleistung einer angemessenen und wirksamen Durchsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß § 10 wird eine Ombudsstelle für barrierefreie…
Die Ombudsstelle stellt dem für die Belange von Menschen mit Behinderungen federführend zuständigen Ministerium alle gemäß Anhang II des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.