Hu/HochwNatPJagdV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 Hu/HochwNatPJagdV SLFütterung und Kirrung von SchalenwildRechtsverordnung über die Wahrnehmung des Jagdrechts zur Wildtierregulierung im Nationalpark Hunsrück-Hochwald Vom 20. März 2015 § 4§ 6 Jegliche Art der Fütterung und Kirrung von Schalenwild ist ohne Ausnahme verboten. § 4§ 6