ERPWiPlanG 2026 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietBundeshaushaltEingangsformel ERPWiPlanG 2026Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026§ 1 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:§ 1