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Für die Entscheidung über die Versetzung gemäß § 14 sowie über die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses (Ersten Schulabschlusses) gemäß § 18 werden folgende Fächergruppen unterschieden: Für die Entscheidung über die Berechtigung zum Eintritt in die nächsthöhere Klassenstufe nach Zuerkennung des Hauptschulabschlusses (Ersten Schulabschlusses) und die Zuerkennung des Mittleren Bildungsabschlusses (Mittleren Schulabschlusses) werden folgende Fächergruppen unterschieden: Die nicht benoteten Fächer IspA und Klassenrat (§ 10 Absatz 3 Satz 2) gehören keiner Fächergruppe an.
Fächergruppe I:Deutsch, Mathematik und das Fach des Profilbereichs. Sofern als Profilfach eine 2. Fremdsprache gewählt wurde und hier weniger als 04 Punkte erreicht worden sind, zählt dieses Fach nicht zur Fächergruppe I;
Fächergruppe II:die Fächer des Pflicht- und Profilbereichs, die nicht zur Fächergruppe I gehören.
Fächergruppe III:Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, eines der Fächer Chemie oder Physik;
Fächergruppe IV:Die Fächer des Pflichtbereichs, die nicht zur Fächergruppe III gehören, und das Fach des Profilbereichs.