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Für die Entscheidung über die Versetzung gemäß § 19 sowie über die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses (Ersten Schulabschlusses) gemäß § 20 werden folgende Fächergruppen unterschieden: Für die Entscheidung über die Berechtigung zum Eintritt in die Klassenstufe 10, die Zuerkennung des Mittleren Bildungsabschlusses (Mittleren Schulabschlusses) und die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe gemäß §§ 22 bis 24 werden folgende Fächergruppen unterschieden:
Fächergruppe I:Deutsch, Mathematik und das Fach des Profilbereichs. Sofern als Profilfach die 2. Fremdsprache gewählt wurde und hier weniger als 04 Punkte erreicht worden sind, zählt dieses Fach nicht zur Fächergruppe I;
Fächergruppe II:die Fächer des Pflicht- und Profilbereichs, die nicht zur Fächergruppe I gehören.
Fächergruppe III:Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, eines der Fächer Chemie oder Physik;
Fächergruppe IV:die Fächer des Pflichtbereichs, die nicht zur Fächergruppe III gehören, und das Fach des Profilbereichs.