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Zeugnisse während des Besuchs einer Fachoberschule werden als Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse (Anlage 4) sowie als Abgangszeugnisse (Anlage 5) ausgestellt. Sie sind der urkundliche Nachweis über Schulbesuch und Leistungen des Schülers.
Am Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 11 und der Klassenstufe 12 in Vollzeitform wird jeweils ein Halbjahreszeugnis, am Ende der Klassenstufe 11 und nach dem ersten Jahr der Klassenstufe 12 der Abendfachoberschule wird ein Jahreszeugnis erteilt.
Ein Abgangszeugnis wird erteilt, wenn ein Schüler die Schule aus persönlichen Gründen wechselt oder sie ohne Abschluss verlässt. Das Abgangszeugnis darf keinen Vermerk enthalten, dass der Schüler nicht versetzt ist. Auf § 18 Abs. 3 wird verwiesen.
Die Zeugnisse werden als Einzelzeugnisse ausgestellt. Sie tragen das Datum des Ausgabetages und sind von dem Schulleiter und dem Klassenlehrer zu unterzeichnen. Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse können auch von dem jeweiligen Abteilungsleiter im Auftrag des Schulleiters unterzeichnet werden. Abgangszeugnisse sind mit dem Siegel der Schule zu versehen.