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Zum Fischfang in Sauer und Our darf pro Person nur eine Handangel verwendet werden. Der Fischfang in der Mosel darf mit zwei Handangeln betrieben werden. Als Handangel gilt ein Fischereigerät, das aus Angelrute, Angelschnur, einem Angelhaken und Köder besteht, wobei Rolle, Senker (Bleikörner) und Schwimmer als zugelassenes Zubehör und Drillinge als ein Haken gelten.
Die Handangeln dürfen während des Fischfangs nicht verlassen werden und müssen unter der ständigen Kontrolle des Anglers bleiben.
Der Fischfang mit der Handangel darf unbeschadet der Ausnahmen von § 5 Nummer 3 und § 6 nur vom Ufer aus erfolgen. Als Ufer gelten nicht Inseln, Brücken und die an das Wasser angrenzenden Teile von Schleusen, Wehren, Kraftwerkanlagen, Stegen und schwimmende Anleger.
Auf Antrag können die Mitglieder der Grenzfischereikommission Ausnahmen von den in Absatz 1 erlaubten Fanggeräten zulassen.