Erwägungsgrund 47 32009R1224
Das Mandat der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur sollte angepasst und erweitert werden, um die einheitliche Durchführung der Kontrollregelung der gemeinsamen Fischereipolitik zu unterstützen, die Organisation der operativen Zusammenarbeit sicherzustellen, den Mitgliedstaaten Unterstützung zu gewähren und die Agentur in die Lage zu versetzen, bei Feststellung einer ernsten Gefahr für die gemeinsame Fischereipolitik eine Notstandseinheit einzusetzen. Sie sollte ferner in die Lage versetzt werden, sich mit den notwendigen Ausrüstungen für die Durchführung gemeinsamer Einsatzpläne und die Mitwirkung an der Umsetzung der integrierten Meerespolitik der EU auszustatten.