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Als Einrichtung der Ärztekammer des Saarlandes wird eine Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden gebildet.
Die Gutachterstelle nimmt die in § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden vom 15. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1143) [1] - Kastrationsgesetz - bezeichneten Aufgaben wahr.