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Eine Schülerin oder ein Schüler ist zu versetzen, wenn sie oder er in keinem Fach eine Note unter „ausreichend“ (04 Punkte) hat.
Kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests keine Jahresnote im Fach Sport erteilt werden, findet das Fach Sport keine Berücksichtigung bei der Versetzungsentscheidung.