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Die Halbjahreszeugnisse werden an dem von der Schulaufsichtsbehörde für jedes Schuljahr festgelegten Tag, die Jahreszeugnisse - ausgenommen die Jahreszeugnisse der nichtversetzten Schülerinnen und Schüler - am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
Die Zeugnisse werden den Schülerinnen und Schülern in der Schule ausgehändigt und bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern den Erziehungsberechtigten durch diese überbracht. Ist am Tage der Zeugnisausgabe eine Schülerin oder ein Schüler nicht in der Schule anwesend, so ist ihr oder sein Zeugnis den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler selbst verschlossen zu übermitteln.
Hat die Klassenkonferenz bei einer minderjährigen Schülerin oder einem minderjährigen Schüler die Nichtversetzung beschlossen, ist den Erziehungsberechtigten unverzüglich das Zeugnis verschlossen zu übermitteln; gleichzeitig sind die Erziehungsberechtigten von der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter zu einem persönlichen Beratungsgespräch einzuladen. Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt werden, sind nicht verpflichtet, am Tag der allgemeinen Zeugnisausgabe den Unterricht zu besuchen.
Die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diese selbst, bestätigen die Kenntnisnahme von Halbjahres- und Jahreszeugnissen durch Unterschrift auf dem Zeugnis. Die Zeugnisse sind der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter zur Kontrolle dieser Kenntnisnahme vorzulegen. Die Gültigkeit des Zeugnisses wird durch das Fehlen der Unterschriften nicht beeinträchtigt.
Im Rahmen der erweiterten Selbstständigkeit aller Gymnasien kann die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz beschließen, dass zusätzlich zum Zeugnis ergänzende Erläuterungen mit Verbalbeurteilungen und weiterführenden Hinweisen erstellt werden; dabei kann für jede Klassenstufe nur einheitlich verfahren werden. Die ergänzenden Erläuterungen sind den Erziehungsberechtigten zusammen mit dem Zeugnis zur Kenntnisnahme auszuhändigen; die Absätze 1 bis 4 finden entsprechende Anwendung.