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Das Darlehen und die Zinsen sind zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Studiums, spätestens elf Jahre nach der Aufnahme des Studiums in monatlichen Raten, mindestens solchen von 50 Euro zurückzuzahlen. Nach Aufforderung durch die NRW.Bank sind die Raten für jeweils drei aufeinander folgende Monate in einer Summe zu entrichten. Das Darlehen kann ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden. Bei der Berechnung der Zeiten nach Satz 1 werden auch Hochschulsemester herangezogen, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an einer inländischen oder einer ausländischen Hochschule oder im Rahmen einer Vorbereitung nach § 66 Abs. 5 Hochschulgesetz, nach § 75 Abs. 2 Satz 2 Hochschulgesetz, nach § 58 Abs. 6 Kunsthochschulgesetz oder nach § 73 Abs. 2 Sätze 2 oder 4 Kunsthochschulgesetz studiert wurden.
Bis zum Beginn der Rückzahlung wird die Zahlung der Zinsen gestundet.
Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres…
Die Rückzahlung im Sinne des § 13 Absatz 1 des Hochschulabgabengesetzes beginnt zwei Jahre nach dem auf die Exmatrikulation wegen erfolgreichem Abschluss des…
Studiert eine Darlehensnehmerin oder ein Darlehensnehmer, die oder der einen Bachelorstudiengang erfolgreich abgeschlossen und für dieses Bachelorstudium ein…
Das Darlehen ist nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung des Studiums an das Kreditinstitut nach § 5 Abs. 1 zurückzuzahlen. Eine teilweise oder vollständige…
Das Darlehen wird in monatlichen Raten von mindestens 20 Euro zurückgezahlt. Die Raten sind so zu bemessen, dass Zins und Tilgung innerhalb eines vertraglich…
Das Darlehen ist in gleichbleibenden monatlichen Raten, mindestens jedoch mit 100 Deutschen Mark, innerhalb von 15 Jahren zurückzuzahlen. Die erste Rate ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.