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Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung eines Redlichkeitsverstoßes vor, hat die dienstvorgesetzte Stelle ein Redlichkeitsverfahren einzuleiten; liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung eines Integritätsverstoßes vor, hat die dienstvorgesetzte Stelle ein Integritätsverfahren einzuleiten. § 17 Absatz 1 Satz 1 des Landesdisziplinargesetzes bleibt unberührt. Redlichkeits- und Integritätsverfahren werden jeweils gegenüber der Person geführt, der die Begehung eines Redlichkeits- oder eines Integritätsverstoßes vorgeworfen wird (beschuldigte Person). Für die Durchführung beider Verfahren gelten unbeschadet der Bestimmungen dieses Teils die Regelungen des Landesdisziplinargesetzes entsprechend. Redlichkeits- und Integritätsverfahren können zu einem gemeinsamen Verfahren verbunden werden.
Die Anzeige eines Redlichkeits- oder eines Integritätsverstoßes (Redlichkeits- oder Integritätsanzeige) kann bei der zuständigen Stelle nach Absatz 1 Satz 1 mündlich oder schriftlich angebracht werden. Die mündliche Redlichkeits- oder Integritätsanzeige ist zu beurkunden. Der verletzten Person ist auf Antrag der Eingang ihrer Integritätsanzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben der verletzten Person zu Zeit, Ort und Art der Begehung des Integritätsverstoßes enthalten. Die Bestätigung kann versagt werden, soweit der Untersuchungszweck gefährdet erscheint.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die dienstvorgesetzte Stelle verbindet das Redlichkeits- und das Integritätsverfahren mit dem Disziplinarverfahren, welches wegen desselben Sachverhalts…
die Feststellung eines Redlichkeitsverstoßes,
Teil 10 des Hochschulgesetzes gilt für die Kunsthochschule entsprechend. Das Ministerium kann das Redlichkeits- und das Integritätsverfahren in jeder Lage des…
fühlen. Die Ansprechperson prüft die Beschwerde und teilt das Ergebnis der beschwerdeführenden Person mit. Die Ansprechperson kann das Ergebnis ihrer Prüfung…
Die Beamtin oder der Beamte ist über die Einleitung des Disziplinarverfahrens unverzüglich zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung der Aufklärung des…
leitet die Präsidentin bzw. der Präsident des Landtags nach Anhörung des betreffenden Mitglieds des Landtags eine Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben 2.
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