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Bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und künstlerischen Nebentätigkeiten, die im Zusammenhang mit den Dienstaufgaben stehen, wird bis zum Betrag von 300 Euro im Kalenderjahr auf das Nutzungsentgelt verzichtet. Übersteigt es diesen Betrag, ist es in voller Höhe zu entrichten.
Auf die Entrichtung eines Nutzungsentgelts kann verzichtet werden, wenn der abzuliefernde Betrag 50 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet.
1Auf die Entrichtung eines Nutzungsentgelts kann ganz oder teilweise widerruflich verzichtet werden, wenn die Nebentätigkeit auf Verlangen, Vorschlag oder…
Das Nutzungsentgelt wird pauschaliert als Vomhundertsatz der für die Nebentätigkeit bezogenen Vergütung bemessen. Es beträgt im Regelfall 10 vom Hundert für die…
1Das Nutzungsentgelt bei nicht ärztlicher Nebentätigkeit bemisst sich pauschaliert nach einem Prozentsatz der aus der Nebentätigkeit bezogenen jährlichen…
Abweichend von § 18 Absatz 3 und 4 Nebentätigkeitsverordnung beträgt das Nutzungsentgelt in Bereichen mit medizinisch-theoretischen Aufgaben 20 Prozent für die…
Das Nutzungsentgelt gilt als in keinem angemessenen Verhältnis im Sinne von § 18 Absatz 2 Nebentätigkeitsverordnung, wenn es offensichtlich mindestens um 50…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.