Hochwasser2024SoVermG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 Hochwasser2024SoVermG SLAuflösungGesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Hochwassernotsituation 2024“ Vom 11. September 2024 *) § 7Das Sondervermögen gilt mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten als aufgelöst. § 7