Gesetze
Gesetz wird geladen …
Rechtzeitig vor Beginn der mündlichen Prüfung gibt der Vorsitzende der Prüfungskommission den Prüflingen bekannt:
die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsarbeiten,
gegebenenfalls die Befreiung von der mündlichen Prüfung in einem Fach oder in mehreren Fächern,
den Ort und den Termin der mündlichen Prüfung.