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Das zu entrichtende Entgelt (Nutzungsentgelt) setzt sich zusammen aus dem Entgelt für die Deckung der Kosten, die dem Dienstherrn oder der Hochschule durch die Inanspruchnahme entstehen (Kostenerstattung), und dem Entgelt für den Vorteil, der der Beamtin/dem Beamten durch die Inanspruchnahme entsteht (Vorteilsausgleich).
Durch die Kostenerstattung sollen die durch die Inanspruchnahme entstehenden Sach- und Personalkosten einschließlich der mittelbaren Verwaltungskosten gedeckt werden.
Durch den Vorteilsausgleich sollen die besonderen wirtschaftlichen Vorteile ausgeglichen werden, die der Beamtin/dem Beamten durch die Bereitstellung von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn oder der Hochschule entstehen.