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Diese Verordnung gilt in den folgenden Schutzgebieten der Stadt Blieskastel: die Stadtteile Blieskastel-Mimbach, Blieskastel-Webenheim und Blieskastel-Mitte - ohne Alschbach - Die Verordnung gilt ausschließlich für Katzen im Sinne von § 3 Nummer 1 dieser Verordnung.