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Katzenhalter müssen frei laufende Katzen in einem nach § 2 ausgewiesenen Schutzgebiet eindeutig und dauerhaft mittels Transponder oder Tätowierung kennzeichnen lassen und registrieren.
Die Registrierung der Katzen erfolgt durch Eintrag in eines der folgenden Haustierregister: FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund, In der Raste 10, 53129 Bonn TASSO e. V., Otto-Volger-Straße 15, 65843 Sulzbach/Ts.
Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen ein Nachweis über die Kennzeichnung und Registrierung vorzulegen.