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Bei der Erteilung des Fischereischeines ist mit der Gebühr für den Fischereischein eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu erheben: beim Jugendfischereischein in Höhe von 2,50 Euro beim Jahresfischereischein in Höhe von 8,00 Euro beim Fünfjahresfischereischein in Höhe von 40,00 Euro beim Jahresfischereischein für Menschen mit Behinderung (§ 35 Nummer 5) in Höhe von 5,00 Euro beim Fünfjahresschein für Menschen mit Behinderung (§ 35 Nummer 5) in Höhe von 25,00 Euro Zwölfter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten