§ 21 LmhFortbPrüfV
Gesprächssimulation
Im Rahmen der Gesprächssimulation führt die zu prüfende Person ein Verkaufs-, Verhandlungs-, Beratungs- oder Mitarbeitergespräch mit Bezug zu dem von ihr entwickelten Marketing- und Präsentationskonzept oder zu dem von ihr entwickelten Gastronomiekonzept.
Die Gesprächssimulation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.