Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
§ 27 LmhFortbPrüfVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen