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Die Landesämter sind die einer obersten Landesbehörde unmittelbar nachgeordneten Behörden, deren Zuständigkeitsbereich das ganze Land umfasst und denen eine untere Landesbehörde nicht nachgeordnet ist.
Landesämter sind das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, das Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen, der Landesbetrieb für Straßenbau, das Landesamt für Zentrale Dienste das Landesamt für Soziales, das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz, das Landesamt für Agrarwirtschaft und Landentwicklung, das Landesverwaltungsamt, das IT-Dienstleistungszentrum, das Landesdenkmalamt.
1Landesämter dürfen nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes errichtet werden. 2Die Landesregierung kann zum Zwecke einer Vereinfachung der Verwaltung durch Rechtsverordnung 3In diesen Fällen gehen auch die in Gesetzen und Rechtsverordnungen den bisher zuständigen Landesämtern zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Eingliederung ( Nummer 2) oder Aufgabenübertragung ( Nummer 3) zuständigen Landesämter über; in der Rechtsverordnung ist hierauf sowie auf den Zeitpunkt des Übergangs hinzuweisen.
Landesämter auflösen,
Landesämter in ein oder mehrere andere Landesämter eingliedern und
einem Landesamt Aufgaben anderer Landesämter übertragen.
Für jedes Land wird ein Landesausgleichsamt eingerichtet; erforderlichenfalls sind Außenstellen dieses Amtes einzurichten. Das Landesausgleichsamt ist bei einer…
die obersten Landesbehörden über die ihnen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs nachgeordneten Landesmittelbehörden, Landesämter und unteren Landesbehörden im…
die obersten Landesbehörden im Rahmen ihres Geschäftsbereichs über die Landesmittelbehörden, Landesämter, unteren Landesbehörden im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2…
Die übrigen obersten Landesbehörden können im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa durch Rechtsverordnung weitere Aufgaben auf das Landesamt…
1Einrichtungen des Landes, die einen eigenen Bestand an Personal und sächlichen Mitteln haben, insbesondere Institute, Archive, Untersuchungsanstalten, Schulen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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