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Der Dienstgerichtshof verhandelt und entscheidet in der Besetzung mit einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, zwei ständigen und zwei nichtständigen Beisitzerinnen oder Beisitzern.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende muss der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit angehören. Eine ständige Beisitzerin oder ein ständiger Beisitzer muss aus der jeweils anderen Gerichtsbarkeit stammen. Die regelmäßige Vertreterin oder der regelmäßige Vertreter der oder des Vorsitzenden und der in Satz 2 genannten ständigen Beisitzerin oder des in Satz 2 genannten ständigen Beisitzers müssen der Gerichtsbarkeit der oder des Vertretenen angehören. Die weitere ständige Beisitzerin oder der weitere ständige Beisitzer und deren regelmäßige Vertreterin oder dessen regelmäßiger Vertreter müssen der Rechtsanwaltschaft angehören.
Eine nichtständige Beisitzerin oder ein nichtständiger Beisitzer muss dem Gerichtszweig der betroffenen Richterin oder des betroffenen Richters angehören. Die weitere nichtständige Beisitzerin oder der weitere nichtständige Beisitzer wird im Wechsel aus den Richterinnen und Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit in dieser Reihenfolge bestimmt.
§ 73 Absatz 2 bis 4, § 74 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 bis 4 und § 75 gelten entsprechend. Kapitel 2 Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter
Die Dienstgerichte entscheiden in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und je zur Hälfte mit ständigen und nichtständigen Beisitzern. Alle Mitglieder müssen auf…
Das Dienstgericht des Bundes verhandelt und entscheidet in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei ständigen Beisitzern und zwei nichtständigen Beisitzern.…
Das Dienstgericht verhandelt und entscheidet in der Besetzung mit einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, einer ständigen Beisitzerin oder einem ständigen…
Die Richterdienstgerichte werden mit der erforderlichen Zahl von Vorsitzenden Richterinnen und Richtern, ständigen und nichtständigen Beisitzerinnen und…
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende muss der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit angehören. Die regelmäßige Vertreterin oder der…
Die Beamtenbeisitzerin oder der Beamtenbeisitzer soll der Laufbahn der betroffenen Beamtin oder des betroffenen Beamten angehören; bei beschuldigten Beamtinnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.