Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Entscheidung der Landesschiedsstelle oder der erweiterten Schiedsstelle ist schriftlich zu begründen und mit Rechtsmittelbelehrung den Vertragspartnern zuzustellen.
Die Festsetzung hat die Rechtswirkung einer vertraglichen Vereinbarung im Sinne des § 112 SGB V oder des § 115 SGB V.
Über den Widerspruch gegen die Entscheidung der Landesschiedsstelle oder der erweiterten Landesschiedsstelle entscheidet die Landesschiedsstelle. Die Klage gegen den Widerspruchsbescheid ist gegen die Landesschiedsstelle zu richten.
Die Entscheidung der Landesschiedsstelle oder der erweiterten Schiedsstelle ist schriftlich oder elektronisch zu begründen und mit Rechtsmittelbelehrung den…
Die Entscheidung der Schiedsstelle ist schriftlich zu begründen und den Vertragsparteien mit Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.
Die Entscheidung der Landesschiedsstelle ist schriftlich oder elektronisch zu erlassen, zu begründen und den beteiligten Vertragsparteien zuzustellen. Die…
Der Vertragspartner, der die Kündigung eines Vertrages nach § 112 Abs. 1 SGB V oder § 115 Abs. 1 SGB V ausspricht, hat die Geschäftsstelle der…
Die Entscheidung der Schiedsstelle ist vom Vorsitzenden schriftlich zu begründen und durch die Geschäftsstelle den Vertragsparteien zuzustellen. Sie ist mit…
Die Entscheidung der Schiedsstelle wird nach der Beratung mündlich verkündet. Sie ist schriftlich zu begründen und den Vertragsparteien mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.