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Die Große Staatsprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der von der Ausbildungsbehörde berufen wird.
Dem Prüfungsausschuss gehören an:
ein Vertreter oder eine Vertreterin der Ausbildungsbehörde als Vorsitzender oder Vorsitzende,
der Ausbildungsleiter oder die Ausbildungsleiterin,
ein Beamter oder eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst,
ein Bediensteter oder eine Bedienstete der Landwirtschaftskammer für das Saarland mit Befähigung zum höheren Dienst, Fachrichtung Agrar- und Umweltdienst (Fachgebiet landwirtschaftlicher Dienst),
der Leiter oder die Leiterin der Fachschule für Agrarwirtschaft.
Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestimmen. Als Mitglied, Stellvertreter oder Stellvertreterin kann nur berufen werden, wer die Befähigung für den höheren Dienst der in Absatz 2 näher bezeichneten Fachrichtung besitzt.
Beschlüsse des Prüfungsausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden den Ausschlag.
Der Prüfungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.