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Die praktische Beratungsprüfung erfolgt in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Sie umfasst ein Beratungsgespräch mit der Betriebsleiterfamilie von 60 Minuten. Im Anschluss daran findet eine mündliche Prüfung von etwa 20 Minuten statt. Vor Prüfungsbeginn ist dem Referendar oder der Referendarin ausreichend Gelegenheit zu geben, in die betriebswirtschaftlichen Kennwerte (Betriebsspiegel) des Prüfungsbetriebs Einblick zu nehmen, den Betrieb zu besichtigen und den Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin zu befragen. Für das Beratungsgespräch sind Hilfsmittel zugelassen. Der Betrieb für die Beratungsprüfung ist von dem Leiter oder der Leiterin der ausbildenden Stelle im Einvernehmen mit dem Ausbildungsleiter oder der Ausbildungsleiterin zu stellen.
In der mündlichen Prüfung soll der Referendar oder die Referendarin zeigen, dass er oder sie insbesondere die für die Landwirtschaft wichtigsten gesetzlichen Vorschriften beherrscht sowie mit den Grundzügen der staatlichen und berufsständischen Verwaltung und den aktuellen Fragen der Agrarpolitik und Agrarwirtschaft vertraut ist. Mit dieser Prüfung, die insgesamt nicht länger als 40 Minuten dauern soll, ist ein freier Vortrag aus den Akten zu verbinden. Die Unterlagen sind dem Referendar oder der Referendarin am dritten Arbeitstag vor dem Prüfungstag zu übergeben. Der Referendar oder die Referendarin hat den Vortrag ohne fremde Hilfe vorzubereiten und dies zu versichern.