BPatG, 30 W (pat) 28/11Beschluss v. 2013-11-21 · § 70 Abs 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch Blockmalz, Bayrischer Blockmalz, Bayerisch Blockmalz, Bayerischer Blochmalz" - Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe – Gattungsbezeichnung - Definition - Gattungsbezeichnungen werden nicht als geschützte geografische Angaben eingetragen – Ablehnung der Eintragung nur bei zweifelsfreier Feststellung des Gattungscharakters – Erfordernis einer umfassenden Prüfung – Gattungscharakter nicht zweifelsfrei festgestellt – Aufhebung des Beschlusses – Zurückverweisung zur weiteren Prüfung an das DPMA – zu einzelnen Kriterien
BPatG, 30 W (pat) 524/12Beschluss v. 2013-08-08 · § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "UROLOGIE AM DOM (Wort-Bild-Marke)" – wesentlicher Verfahrensmangel – keine ausreichende Grundlage für Entscheidung – Zurückverweisung an die Markenstelle
BPatG, 26 W (pat) 565/12Beschluss v. 2013-05-29 · § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "FOTOBODEN" – Zurückweisung einer Markenanmeldung gegenüber einer dritten, mit dem Anmelder rechtlich nicht identischen Person – dritte Person erlangt förmliche Verfahrensbeteiligung am Eintragungsverfahren und ist beschwerdeberechtigt - wesentlicher Verfahrensmangel – Zurückverweisung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
BPatG, 28 W (pat) 76/11Beschluss v. 2013-01-16 · § 70 Abs 3 Nr 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "We do more" – Werbeaussage allgemeiner Art - keine Unterscheidungskraft – im Beschwerdeverfahren eingereichte Unterlagen zur Verkehrsdurchsetzung – Zurückverweisung an das DPMA
BPatG, 33 W (pat) 24/12Beschluss v. 2012-10-23 · § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzung im Widerspruchsverfahren – Auferlegung der Kosten des Erinnerungsverfahrens durch ein rechtskräftiges landgerichtliches Urteil – Festsetzung der Kosten durch die Markenabteilung – ein angefochtener Kostenfestsetzungsbeschluss ist nicht allein wegen des fehlenden separaten Beschlusses zur Festsetzung des Gegenstandswertes aufzuheben - kein wesentlicher Verfahrensmangel – zur Festsetzung der Höhe des Gegenstandswertes - zur Kostenverteilung in Nebenverfahren hier: Verfahren über die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss – zur Wertfestsetzung im Beschwerdeverfahren