BPatG, 28 W (pat) 511/12Beschluss v. 2012-03-29 · § 70 Abs 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Happy Pet/Lucky-Pet" – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist – Angabe der falschen Faxnummer - keine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle - Verschulden des Bevollmächtigten steht dem Verschulden der Partei gleich
BPatG, 26 W (pat) 35/10Beschluss v. 2012-03-21 · § 70 Abs 3 Nr 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Call & Surf" – keine Unterscheidungskraft – Beschränkung des Dienstleistungsverzeichnisses - Geltendmachung nachträglicher Verkehrsdurchsetzung – Beschränkung des Zeitranges - Zurückverweisung an das DPMA zur Prüfung der Verkehrsdurchsetzung
BPatG, 25 W (pat) 98/11Beschluss v. 2012-03-13 · § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "PEPPINO’S PIZZA (Wort-Bild-Marke)" - Beschwerde gegen die Feststellung des Löschungswiderspruchs – Antrag auf Teilung und Übertragung der angegriffenen Marke vor Eingang des Löschungsantrags – zur Widerspruchsberechtigung - Entscheidung des DPMA beruht auf einem wesentlichen Verfahrensfehler – Aufhebung und Zurückverweisung an die Markenabteilung zur erneuten Entscheidung
BPatG, 30 W (pat) 73/10Beschluss v. 2011-12-15 · § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Unwirksamkeit der Ersetzung der Unterschrift des Vorsitzenden - Zurückverweisung - Rückzahlung der Beschwerdegebühr -
BPatG, 27 W (pat) 69/10Beschluss v. 2011-12-09 · § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "SpunFil" - Markeninhaberin beansprucht nach Beanstandungsbescheid der Markenstelle ein neues Warenverzeichnis - geändertes Warenverzeichnis stellt einen den Schutzbereich der Marke ändernden Austausch der Waren - unzulässige Erweiterung - ohne Hinweis auf die Unzulässigkeit des neuen Warenverzeichnisses darf die Markenstelle die Schutzfähigkeit der Marke in Bezug auf die geänderten Waren nicht überprüfen – schwerwiegender Verfahrensverstoß - Zurückverweisung zur erneuten Durchführung des Eintragungsverfahrens - Rückerstattung der Beschwerdegebühr