BPatG, 25 W (pat) 36/12Beschluss v. 2012-07-05 · § 70 Abs 3 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "print24" – Einreichung eines komplett neues Warenverzeichnis - Aufhebung der angefochtenen Beschlüsse - Zurückverweisung an das DPMA zur Entscheidung über die Anmeldung mit dem zuletzt geänderten Warenverzeichnis - sollte die Markenstelle zu dem Ergebnis kommen, dass das aktuelle Warenverzeichnis das ursprünglich angemeldete ganz oder teilweise zulässigerweise beschränkt: keine Unterscheidungskraft
BPatG, 28 W (pat) 516/12Beschluss v. 2012-05-16 · § 70 Abs 3 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "PROKON OIL (Wort-Bild-Marke)/BP ProCool" – rechtzeitig überwiesene Widerspruchsgebühr wurde vom DPMA versehentlich zu einer anderen Akte verbucht – die Rechtsfolge im Amtsbescheid (der Widerspruch gilt als nicht erhoben) konnte nicht kraft Gesetzes eintreten – zur Statthaftigkeit der Beschwerde – zur Beschwerdefrist – Zurückverweisung an das DPMA zur Entscheidung - Rückzahlung der Beschwerdegebühr
BPatG, 29 W (pat) 121/10Beschluss v. 2012-04-18 · § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "BIO DEUTSCHLAND (Wort-Bild-Marke)" – DPMA legt seiner Entscheidung das ursprüngliche und nicht das geänderte Dienstleistungsverzeichnis zugrunde - wesentlicher Verfahrensmangel - Zurückverweisung an das DPMA - Hinweis des Senats des BPatG: Unterscheidungskraft wohl gegeben - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
BPatG, 29 W (pat) 132/10Beschluss v. 2012-04-18 · § 70 Abs 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Procura" – zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen – ungenügend differenzierte Begründung – wesentlicher Mangel – Zurückverweisung an das DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
BPatG, 26 W (pat) 76/11Beschluss v. 2012-04-04 · § 70 Abs 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der Erinnerung" – Verzögerungen der Briefbeförderung dürfen Bürgern nicht als Verschulden angerechnet werden – Vertrauen in die für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten – Vertreter bzw. Anmelder war ohne Verschulden gehindert, die Frist einzuhalten - Glaubhaftmachung in der Beschwerdeinstanz durch eidesstattliche Versicherung – Wiedereinsetzung – Zurückverweisung an das DPMA