BPatG, 24 W (pat) 93/14Beschluss v. 2016-12-15 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "familybild.de (Wort-Bild-Marke)/Bild (Unionsmarke)/Bild (Unionsmarke)/TestBild (Unionsmarkenanmeldung)" – zur Kennzeichnungskraft – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und –identität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – teilweise Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung - selbständig kennzeichnende Stellung – kein Sonderschutz bekannter Marken – keine Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit
BPatG, 29 W (pat) 14/15Beschluss v. 2016-11-09 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "AdvoEurope/Advo (Unionswortmarke)" – nachträgliche Beschränkung des Widerspruchs – keine Befugnis des DPMA über die nicht mehr angegriffenen Dienstleistungen zu entscheiden - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr
BPatG, 24 W (pat) 49/14Beschluss v. 2016-10-19 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der Doppelvertretung in Löschungsverfahren und bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Rücknahme des Löschungsantrags aufgrund einer Abgrenzungsvereinbarung im parallelen Zivilverfahren gegen eine hinter dem Löschungsantragsteller stehende Person – Gesamtschau zeigt nicht unerhebliche rechtliche Schwierigkeiten auf - Mandatierung eines Rechtsanwalts in Untervollmacht neben den ursprünglich mandatierten Patentanwälten ist als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich zu erachten - Anwalt hat sein Leistungsbestimmungsrecht durch Kostenfestsetzungsantrag ausgeübt – keine nachträglich Abweichung – keine Berechtigung zur Geltendmachung einer weitergehenden Gebührenforderung im Beschwerdeverfahren
BPatG, 24 W (pat) 48/14Beschluss v. 2016-10-19 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der Doppelvertretung in Löschungsverfahren und bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Rücknahme des Löschungsantrags aufgrund einer Abgrenzungsvereinbarung im nachfolgenden Zivilverfahren – Gesamtschau zeigt nicht unerhebliche rechtliche Schwierigkeiten auf - Mandatierung eines Rechtsanwalts in Untervollmacht neben den ursprünglich mandatierten Patentanwälten ist als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich zu erachten - Anwalt hat sein Leistungsbestimmungsrecht durch Kostenfestsetzungsantrag ausgeübt – keine nachträglich Abweichung – keine Berechtigung zur Geltendmachung einer weitergehenden Gebührenforderung im Beschwerdeverfahren
BPatG, 24 W (pat) 37/14Beschluss v. 2016-10-19 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der Doppelvertretung in Löschungsverfahren und bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Rücknahme des Löschungsantrags aufgrund einer Abgrenzungsvereinbarung im nachfolgenden Zivilverfahren – Gesamtschau zeigt nicht unerhebliche rechtliche Schwierigkeiten auf - Mandatierung eines Rechtsanwalts in Untervollmacht neben den ursprünglich mandatierten Patentanwälten ist als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich zu erachten - Anwalt hat sein Leistungsbestimmungsrecht durch Kostenfestsetzungsantrag ausgeübt – keine nachträglich Abweichung – keine Berechtigung zur Geltendmachung einer weitergehenden Gebührenforderung im Beschwerdeverfahren