BPatG, 24 W (pat) 37/14Beschluss v. 2016-10-19 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der Doppelvertretung in Löschungsverfahren und bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Rücknahme des Löschungsantrags aufgrund einer Abgrenzungsvereinbarung im nachfolgenden Zivilverfahren – Gesamtschau zeigt nicht unerhebliche rechtliche Schwierigkeiten auf - Mandatierung eines Rechtsanwalts in Untervollmacht neben den ursprünglich mandatierten Patentanwälten ist als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich zu erachten - Anwalt hat sein Leistungsbestimmungsrecht durch Kostenfestsetzungsantrag ausgeübt – keine nachträglich Abweichung – keine Berechtigung zur Geltendmachung einer weitergehenden Gebührenforderung im Beschwerdeverfahren
BPatG, 24 W (pat) 35/14Beschluss v. 2016-10-19 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der Doppelvertretung in Löschungsverfahren und bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Rücknahme des Löschungsantrags aufgrund einer Abgrenzungsvereinbarung im nachfolgenden Zivilverfahren – Gesamtschau zeigt nicht unerhebliche rechtliche Schwierigkeiten auf - Mandatierung eines Rechtsanwalts in Untervollmacht neben den ursprünglich mandatierten Patentanwälten ist als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich zu erachten - Anwalt hat sein Leistungsbestimmungsrecht durch Kostenfestsetzungsantrag ausgeübt – keine nachträglich Abweichung – keine Berechtigung zur Geltendmachung einer weitergehenden Gebührenforderung im Beschwerdeverfahren
BPatG, 28 W (pat) 506/16Beschluss v. 2016-10-17 · § 82 Abs 1 S 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Erinnerung gegen den Beschluss des Rechtspflegers – nicht (vollständig) und fristgerecht gezahlte Beschwerdegebühr – Rechtsmittelbelehrung weist auf Höhe, Zahlungsfrist sowie Folgen der Fristversäumung hin - kein Unverschulden - Beschwerde gilt als nicht eingelegt – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
BPatG, 28 W (pat) 507/16Beschluss v. 2016-10-17 · § 82 Abs 1 S 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Erinnerung gegen den Beschluss des Rechtspflegers – nicht (vollständig) und fristgerecht gezahlte Beschwerdegebühr – Rechtsmittelbelehrung weist auf Höhe, Zahlungsfrist sowie Folgen der Fristversäumung hin - kein Unverschulden - Beschwerde gilt als nicht eingelegt – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
BPatG, 27 W (pat) 554/16Beschluss v. 2016-10-11 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr" – Widerspruch aus mehreren Marken - mangelnde Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar – Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten - keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Anordnung der Rückzahlung der Beschwerdegebühr