§ 29 MilchPQV
Käsegruppen
(1)
Käse wird in folgende Käsegruppen eingeteilt: KäsegruppeWassergehalt in der fettfreien KäsegesamtmasseHartkäse56 % oder wenigerSchnittkäsemehr als 54 % bis 63 %Halbfester Schnittkäsemehr als 61 % bis 69 %Sauermilchkäsemehr als 60 % bis 73 %Weichkäsemehr als 67 %Frischkäsemehr als 73 %.
(2)
Nicht eingeteilt wird Käse, der aus oder in einer Flüssigkeit in Verkehr gebracht wird. Eine Flüssigkeit im Sinne von Satz 1 ist insbesondere Salzlake, Molke und Speiseöl.