§ 36 MilchPQV
Fettgehaltsstufen von Käse und Erzeugnissen aus Käse
Für Käse und für Erzeugnisse aus Käse gelten die folgenden Fettgehaltsstufen: FettgehaltsstufeFettgehalt in der Trockenmasse1. Doppelrahmstufemindestens 60 % und höchstens 87 %2. Rahmstufemindestens 50 % weniger als 60 %3. Vollfettstufemindestens 45 % weniger als 50 %4. Fettstufemindestens 40 % weniger als 45 %5. Dreiviertelfettstufemindestens 30 % weniger als 40 %6. Halbfettstufemindestens 20 % weniger als 30 %7. Viertelfettstufemindestens 10 % weniger als 20 %8. Magerstufeweniger als 10 %.