§ 32 MilchPQV
Käse der Käsegruppe Hartkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
Emmentaler,
Bergkäse und
Cheddar (Chester).
Käse der Käsegruppe Schnittkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
Gouda,
Edamer,
Tilsiter und
Wilstermarschkäse.
Käse der Käsegruppe halbfester Schnittkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
Steinbuscher,
Edelpilzkäse und
Butterkäse.
Käse der Käsegruppe Weichkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
Camembert,
Brie,
Romadur und
Limburger.
Käse der Käsegruppe Frischkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
Speisequark,
Schichtkäse,
Rahmfrischkäse und
Doppelrahmfrischkäse.
Für die Käsestandardsorten nach den Absätzen 1 bis 5 gelten die in Anlage 4 Abschnitt A bezeichneten Anforderungen an die Herstellungsweise und Beschaffenheit sowie an die sonstigen Eigenschaften.
An die Stelle der in § 29 Absatz 1 festgelegten Wassergehalte in der fettfreien Käsegesamtmasse treten die folgenden Mindestbestandteile, sofern in der Anlage 4 Abschnitt A für eine Käsestandardsorte
ein Mindestgehalt an Trockenmasse festgelegt ist oder
ein Mindestgehalt an Trockenmasse und ein Mindestgehalt an Eiweiß festgelegt sind.