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Wenn die antragstellende Person einen Anpassungslehrgang wählt, legt die zuständige Stelle unter Würdigung der konkreten fachlichen Kenntnisse der antragstellenden Person fest, welche Studienleistungen diese in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erbringen muss. Die Festlegung kann in Form von zu erbringenden Leistungspunkten (ECTS-Punkte oder vergleichbare Einheiten) erfolgen. Die zuständige Stelle kann eine Kommission nach § 3 einsetzen, die eine Empfehlung zur Festlegung der zu erbringenden Studienleistung abgibt.
Soweit bereits bei der Bewertung der Berufsqualifikationen eine Kommission eingesetzt wurde wird diese auch im Hinblick auf die Festlegung der Kriterien für einen Anpassungslehrgang tätig.
Die zuständige Stelle kann entsprechend der bereits dokumentierten Leistungen gegebenenfalls unter Einbeziehung einer Kommission eine Empfehlung zu den zweckmäßigerweise aufbauend zu belegenden Modulen in den Bescheid aufnehmen. Ein Erörterungstermin findet in diesem Fall nur auf Wunsch der antragstellenden Person statt.
Die Kommission unterrichtet die Organisation Technischer Bewertungsstellen entsprechend und gibt ihr erforderlichenfalls die Überarbeitung des betreffenden…
In den in Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Fällen unterrichtet die Technische Bewertungsstelle die Organisation Technischer Bewertungsstellen und die…
Sofern die Kommission dies für angemessen erachtet, wird dem Bericht ein Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung…
Die Eignungsprüfung wird von einer nach § 3 zu bildenden Kommission durchgeführt.
Zur Änderung bestimmter nicht wesentlicher Elemente dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, sofern gerechtfertigt gemäß Artikel…
Zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.