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Ergänzungskräften ist seitens der Träger grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, eine Ausbildung zur sozialpädagogischen Fachkraft zu absolvieren. Für alle Beschäftigten von Kindertageseinrichtungen ist durch Qualifizierung und Weiterbildung ein erweiterter Einsatz zu ermöglichen, um die Durchlässigkeit des Systems zu fördern.
Soweit nach dieser Verordnung eine Qualifizierung im Umfang von 160 Zeitstunden vorgeschrieben ist (160h-Qualifizierung), muss diese den inhaltlichen Anforderungen der Anlage zu dieser Verordnung entsprechen. Die oberste Landesjugendbehörde kann Anbieter von 160h-Qualifizierungen, deren Curricula den Anforderungen der Anlage entsprechen, auf Antrag des jeweiligen Anbieters unter Angabe des konkreten Qualifizierungsprogramms in eine öffentlich einsehbare Liste aufnehmen. Hat eine Person eine nach Satz 2 gelistete 160h-Qualifizierung absolviert, wird angenommen, dass diese die Voraussetzungen der Anlage erfüllt. Falls ein Träger beabsichtigt, bei ihm angestelltes Personal eine nicht nach Satz 2 gelistete 160h-Qualifizierung absolvieren zu lassen, wird dem Träger empfohlen, dies vorab mit dem zuständigen Landesjugendamt abzustimmen, um eine Einhaltung der Anforderungen der Anlage zu gewährleisten.
Soweit nach dieser Verordnung Fortbildungen im Umfang von insgesamt 160 Zeitstunden vorgeschrieben sind (160h-Fortbildung), müssen diese insbesondere die Anforderungen an die Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie berücksichtigen.
Personen, für deren Einsatz nach einer Vorschrift dieser Verordnung eine 160h-Qualifizierung oder eine 160h-Fortbildung Voraussetzung ist, können, soweit nicht in einzelnen Vorschriften etwas anderes bestimmt ist, bereits vor Abschluss der Qualifizierung beziehungsweise Fortbildung auf den entsprechenden Personalwert angerechnet werden unter der Bedingung, dass die Qualifizierung beziehungsweise Fortbildung spätestens sechs Monate nach Tätigkeitsantritt begonnen und spätestens 24 Monate nach Tätigkeitsantritt abgeschlossen wird. Auf Antrag des Trägers kann das Landesjugendamt im Einzelfall die Frist nach Satz 1 einmalig um sechs Monate verlängern.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit AbonnementZur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in Kindertagespflege sind Kindertagespflegepersonen verpflichtet, mindestens fünf Stunden…
Kindertagespflegepersonen müssen jährlich mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten fachbezogene Fortbildung absolvieren. Abweichungen hiervon sind…
soweit diese mindestens drei Monate andauern. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auf Antrag zeitlich begrenzte Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, soweit…
Die Fortbildung im Umfang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten muss spätestens fünf Jahre nach dem Abschluss der theoretischen Schulung nachgewiesen werden.…
Die Qualifizierungsinhalte müssen von geeigneten Personen vermittelt werden. Der Umfang der Schulung beträgt mindestens 40 Unterrichtsstunden.
Die Fortbildung erfolgt durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, die von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen in entsprechender Anwendung ihrer Fort-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.