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Sozialpädagogische Fachkräfte sind
staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher,
staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen,
staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger,
staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen,
staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie
staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.
Sozialpädagogische Fachkräfte sind unabhängig von einer etwaigen staatlichen Anerkennung im Sinne von Absatz 1 auch Absolventinnen und Absolventen von Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengängen der Fachrichtungen
Erziehungswissenschaften,
Heilpädagogik,
Rehabilitationspädagogik,
Sonderpädagogik,
Soziale Arbeit,
Kindheitspädagogik und
Sozialpädagogik.
Sozialpädagogische Fachkräfte sind ebenso Personen, die die erste Staatsprüfung beziehungsweise einen Masterabschluss für das Lehramt an deutschen Grundschulen erfolgreich absolviert haben. Weitere Voraussetzung ist eine 160h-Qualifizierung gemäß § 3 Absatz 2.
Ebenfalls sind sozialpädagogische Fachkräfte Personen, denen gemäß § 13b des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW ein partieller Zugang zur Berufstätigkeit als Erzieherin oder Erzieher in Kindertageseinrichtungen gewährt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass im Rahmen des beruflichen Anerkennungsverfahrens nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die Berufe staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher durch die jeweils zuständige Bezirksregierung festgestellt worden ist, dass die Qualifikation und Erfahrung der Person der Tätigkeit für den Arbeitsbereich der Kindertageseinrichtung entspricht und dass sie über die für eine volle Anerkennung erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügt.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit Abonnementüber einen staatlich anerkannten Berufsabschluss als Erzieherin oder Erzieher, Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge, Heilerziehungspflegerin oder…
Sozialassistentinnen und Sozialassistenten,
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
Als pädagogische Kräfte in den Tageseinrichtungen sollen sozialpädagogische oder weitere Fachkräfte und Ergänzungskräfte im Sinne der Personalverordnung…
Ein erfolgreich beendetes Studium mit dem inhaltlichen Gegenstand Soziale Arbeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Land…
Diplom-, Bachelor- oder Master-Studiengang der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.